Hohenzollern Senioren

Beiträge vom November 2008

Bund, Stadt, Land, Fluss – wer haftet?

November 3, 2008 · Kommentar schreiben

Seit dem Hochwasser an der Starzel am 2. Juni 2008 sind nun fünf Monate vergangen. Der größte Teil der Häuser ist wieder hergerichtet. Aber immer noch arbeiten viele Handwerker an der Beseitigung der Schäden. Wesentlich langsamer lassen es die Gemeinden und das Land angehen. Das Land Baden-Württemberg ist für den Gewässerschutz zuständig. Nach dem Hochwasser hat man das schlimmste Gerümpel aus dem Bachbett entfernt und einige kleine Reperaturen durchgeführt. Eines der wesentlichsten Probleme, der Bewuchs der Böschungen am Fluss mit Gesträuch und Bäumen, der das Wasser zur Katastrophe aufgestaut hat, wurde noch nicht angegangen. Die Gemeinden haben die gröbsten Schäden an der Kanalisation und den Strassen repariert. Die grundsätzlichen Probleme werden jedoch sehr langsam und mit geringen Geldmitteln angegangen. In Hechingen hat man eine Hochwasserschutz Konferenz einberufen und plant die Gründung eines Hochwasserschutzverbands.  Das macht viel Sinn, jedoch ist die finanzielle Ausstattung von 30 000 € für die notwendigen Vorarbeiten sicher nicht üppig. Man kann erwarten, dass sich das Projekt ziemlich lang hinzieht.

So mancher Bürger fragt sich da, ob man das Land oder die Gemeinde nicht wegen Unterlassung notwendiger Hochwasserschutzmaßnahmen auf Schadenersatz verklagen kann. Wie üblich hat sich der Bund einfach durch durch das Hochwasserschutzgesetz im Jahr 2004 abgesichert. Der Bund schlägt umfangreiche Schutzmassnahmen vor. Für die Ausführung sind aber die Länder zuständig. Ein Hauptpunkt ist die Ausweisung von Hochwasserzonen, damit die Bürger, die in diesen Zonen wohnen, „informiert“ werden und keinen Anspruch auf Schadenersatz anmelden können (und die Versicherungen ihre Prämien erhöhen können!). Selbst wenn durch Pfusch am Bau der Gemeinde das Haus eines Bürgers immer wieder überschwemmt wird, kann er nicht auf Schadenersatz klagen.  Dies mussten einige Bürger aus Dörzbach erfahren, deren Häuser durch ein schlecht geplantes Regenüberlaufbecken der Gemeinde regelmäßig überschwemmt (Artikel in der Stuttgarter Zeitung 31.10.2008) werden.  Die Gemeinde stellt sich auf den Standpunkt, dass ja ein Regenüberlaufbecken für den Regenüberlauf geplant wurde und der Regen ja überläuft! Die Dörzbacher versuchen nun über den Petitionsausschuss des Landtags Hilfe zu bekommen – Rechtsanspruch haben sie keinen.

Kategorien: Hohenzollern · Überschwemmung
Mit Tag(s) versehen: , , , , ,