Bei einer Überschwemmung ist der grundsätzliche Ablauf bei der Schadensregulierung für den Hausbesitzer wie folgt:
- Der Versicherte meldet den Schaden an seine Versicherung und erhält eine Schadennummer. Dabei prüft die Versicherung ob der Versicherte überhaupt und gegen welche Schäden er im Detail versichert ist.
- Die Versicherung benennt einen Sachverständigen, der im Auftrag der Versicherung die Schäden aufnimmt und den Gesamtschaden schätzt.
- Der Versicherte beauftragt
a) eine Gebäudesanierungsfirma die von der Versicherung vorgeschlagen wird
b) holt selbst Voranschläge für die notwendigen Arbeiten für Reinigung/Trocknung, Elektro, Heizung, Sanitär, Gipser, Maler, Bodenleger usw ein und reicht diese zur Genehmigung beim Sachverständigen der Versicherung ein. - Dder Sachverständige oder Gebäudesanierungsfirma genehmigt die Voranschläge (oder auch nicht)
- Der Versicherte bezahlt die Gebäudesanierungsfirma oder reicht ide Hanwerkerechnungen beim Sachverständigen ein und erhält das Geld nach Prüfung von der Versicherung überwiesen. Bei größeren Beträgen gewährt die Versicherung vorab Abschlagszahlungen.
Ansprechpartner bei der Sanierung sind entweder die Gebäudesanierungsfirma oder der von der Versicherung beauftrage Sachverständige.
Ganz wichtig ist, dass bei einer Überschwemmung die Schritte Reinigung und Trocknung möglichst in den ersten drei Tagen erfolgen und die nächsten Schritte dann zügig erfolgen, da sich sonst die Schadensregulierung über Monate hinzieht. Bei einer größeren Überschwemmung sind bei einer großen lokalen Versicherung wie z.B. die SV Versicherung in Baden-Württemberg Tausende von Versicherten betroffen, die gleichzeitig ihre Schäden anmelden wollen.
Hier ein paar persönlich erlebte Bearbeitungszeiten der SV Versicherung:
- Schickt man die Schadensmeldung per Brief bekommt man in etwa 2 Wochen eine Antwort. In dieser Zeit haben sich bereits herrliche Schimmel- und Faulgaskulturen in ihrem Haus gebildet.
Meldet man den Schaden per Internet mit dem Online Formular der Versicherung bekommt man am nächsten Tag eine eMail, dass die Nachricht eingegangen ist. Das war’s dann – es kommt nie mehr eine Reaktion. Also bleibt nur das Telefon ( das bei den meisten nach der Überschwemmung nicht funktioniert). Da ja viele Versicherte anrufen ist das Call Center total überlastet. Es meldet sich eine Computerstimme, die fragt welche Art der Versicherung man abschließen will usw und verlangt die 1, 2, 3 oder 4 zu drücken. Die Schadensmeldung ist als Option nicht dabei. Hier hilft nur, einen beliebigen Knopf zu drücken und in der Warteschleife zu warten, bis sich tatsächlich ein Call Center Mitarbeiter meldet. Dieser hört sich den Fall kurz an und verbindet dann weiter zu einem Sachbearbeiter, der aber überlastet ist, und typisch in der Zeit nach der Übeschwemmung nicht abnimmt. Nach einer gewissen Zeit landet man dann wieder in der Warteschleife. Will man tatsächlich schnell mit den Arbeiten anfangen, sollte man vorher mit irgendeiner Frage zum Versicherungsvertrag einen Sachbearbeiter der Versicherung anrufen und sich dessen Nummer notieren. Im Schadensfall wird man diese brauchen. Sobald man tatsächlich einen Menschen an der Leitung klappt es erfahrungsgemäß ganz gut. Bei der Überschwemmung in Hechingen hat es zum Teil bis zu 5 Tage gedauert bis eine Schadennummer von der Versicherung zugeteilt wurde. - Hat man eine Schadennummer so dauert es erfahrungsgemäß etwa drei Tage bis der Sachverständige ins Haus kommt. Dieser wird von der Versicherung bezahlt und versucht natürlich den Schaden so gering wie möglich zu schätzen oder eine Mitschuld des Versicherten festzustellen. Zunächst stellt der Sachverständige fest, wie das Wasser in ihr Haus kam z.B. durch Rückstau, Oberflächenwasser, gebrochene Leitung usw. Ja nachdem wie ihr Versicherungsvertrag aussieht sind alle oder nur manche Schäden versichert. Typische Probleme sind z.B. im Kellerabfluss ist keine Rücklaufsicherung eingebaut oder es existiert kein Wartungsvertrag, der die Funktion garantiert oder die Kelleschächte sind nicht 10 cm über Niveau der Umgebung usw. Den Schadensbericht erhält die Versicherung – der Geschädigte erhält keine Kopie. Er weiss also nicht, welche Schäden der Schätzer meldet! Sie können ziemlich sicher sein, dass der Schätzer nicht im Sinne des Versicherten schätzt, da er sonst keine Aufträge der Versicherung mehr erhalten wird. Bei großen Schäden lohnt es sich wohl immer einen eigenen Bausachverständigen als Gutachter zu verpflichten. Dieses Gutachten wird aber nicht von der Versicherung bezahlt! Natürlich kann man mit den Aufräumungsarbeiten nicht warten bis der Schätzer kommt. Man sollte also selbst möglichst alle Schäden nach Abpumpen des Hauses dokumentieren und fotografieren. Zerstörte Geräte wie Heizung, Waschmaschine usw sollte man wenn möglich am Haus lagern bis der Schätzr den Schaden bestätigt.
- Nun geht es wieder ans Telefon um die verschiedenen Handwerker ins Haus zu bekommen, um die Schäden zu analysieren und notwendige Arbeiten zu besprechen. Es empfiehlt sich eine Liste mit Handwerkern aus dem Ort aber auch jeweils einen aus der näheren Umgebung rechtzeitig zu erstellen, damit man im Schadensfall rasch handeln kann. Natürlich wird der Handwerker gute, bekannte Kunden bevorzugt bedienen. Bei Elementarschaden wird in der Regel der äquivalente Zustand vor dem Unglück hergestellt. Dies ist aber häufig nicht möglich, da der Handwerker nach geltenden technischen und rechtliche Regeln arbeiten muss. Die Versicherung wird also versuchen, eine Teil der notwendigen Arbeiten als Verbesserungsmaßnahmen zu klassieren, und nicht bezahlen. Zur Ehrenrettung der Versicherungen muss man allerdings feststellen, dass Versicherungsbetrug wohl nach Steuerbetrug und Fussball auf Platz drei der beliebtesten Sportarten in Deutschland liegt und es sicher auch nicht im Sinne der Versicherung ist, wenn nach Schäden Luxus-Reparaturen von der Versicherung bezahlt werden.
- Die Koordination der Arbeiten und der tägliche Kampf mit Handwerkern und dem Sachverständigen der Versicherung wird ihre Tage für die nächsten Wochen ausfüllen. Wer es sich leisten kann, sollte bei größeren Schäden einen Bausachverständigen als Bauleiter und einen Juristen engagieren. Ältere Personen mit Herzinfarktrisiko ist vor diesen Verhandlungen dringend abzuraten!
- Da sich die Reperaturkosten selbst bei einem mittleren Einfamilienhaus schnell auf 20 000 € summieren können, brauchen Sie eventuell einen Zwischenkredit, den die Banken zur Zeit etwa mit 5% als Sonderangebot für die Geschädigten anbieten. Wesentlich günstiger ist es, eine Abschlagszahlung von der Versicherung zu fordern sobald der Schaden geschätzt ist. Rechnen Sie damit, dass Sie neben der Eigenbeteiligung auf etwa 20% der Reparaturkosten sitzen bleiben. Eventuell lohnt es sich auch geplante Renovierungen oder Verbesserungen auf eigene Rechnung mitmachen zu lassen, wenn die Handwerker sowieso schon im Haus sind. Hierfür sollte man sich aber seperate Angebote von den Handwerkern erstellen lassen.
- Beim Unwetter in Hechingen haben die meisten Versicherungen die Schäden meist unbürokratisch bezahlt – Probleme gab es meist nur bei der Organisation und Abwicklung der Sanierung (auch wenn eine Gebäudesanierungsfirma von der Versicherung beauftragt wird).
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