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Hochwasser – Bauvorschriften – Rückstauebene

Juni 26, 2008 · 2 Kommentare

Die wichtigsten Ursachen von Überschwemmung im Haus sind

  1. Hochwasser durch „langsame“ Überflutung – typisch an großen Flüssen wie Rhein, Mosel, Donau, Elbe usw. Die Flutwelle kann relativ gut vorhergesagt werden und die Bürger können rechtzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen. Das ist in Mittelgebirgslagen eher selten.
  2. Hochwasser durch „schnelle“ Überflutung – typisch bei Gewittern tritt Wasser ins Untergeschoss und Ergeschoss durch Türen, Fenster usw ein. Hier sind auch Häuser am Hang, die vielleicht nie ein Hochwasser gesehen haben, gefährdet.
  3. Hochwasser durch Rückstau der Kanalisation. Dabei kann die Kanalisation große Wassermengen bei Gewittern nicht abführen und das Wasser (und Fäkalien) drücken durch die Kanalisation ins Haus.
  4. Im Haus platzen Leitungen an Waschmaschinen, Defekte oder Frost und es kommt teilweise zu massiven Wasserschäden.
  5. Wasserschäden durch defektes Dach bei Sturm, Umbauarbeiten oder Löschwasserschaden nach Feuern.

Bei Abschluss einer Versicherung sollte man diese Liste durchgehen und sich vom Versicherungsvertreter schriftlich bestätigen lassen, dass diese Risiken (wenn gewünscht) auch tatsächlich abgedeckt sind.  Beim Hochwasser in Hechingen waren einige sehr überrascht, dass bei der teuren „Gold“ oder „Exclusiv“ Versicherung das elementare Risiko Hochwasser gar nicht abgedeckt war.

Wohl am häufigsten tritt Hochwasser bei Gebäuden, die nicht gerade in Überschwemmungsgebieten liegen, durch die Kanalisation im Kellergeschoss ein. Zunehmend definieren die Städte und Gemeinden in ihren Entwässerungssatzungen eine Rückstauebene – das ist der höchste Wasserstand, der durch Rückstau durch die Kanalisation verursacht werden kann. Eine recht gute technische Erklärung gibt es bei den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen. Dort ist die Rückstauebene auf Straßenebene. Alle darunter liegenden Abflüsse für „sauberes“ Wasser z.B. im Keller, Waschmaschine, Waschbecken müssen mit einer Rückstauklappe gesichert werden oder über eine automatische Hebeanlage (bei Fäkalien immer) in die Kanalisation eingeleitet werden.

Achtung: Hochwasserschäden durch Rückstau sind durch die übliche Elemenntarschadenversicherung nicht abgedeckt! i Man muss eine zusätzliche Rückstauversicherung auch abschliessen. Aber auch diese zahlt nicht, wenn die Installation oder die Wartung nicht fachgerecht erfolgte.

Bei einem Hochwasser,  wie in Hechingen gibt es folgende Probleme

  • Hat man die Rückstauklappe z.B. von Hand geschlossen, läuft das Wasser z.B. nicht durch den Bodenablauf im Keller ab wenn das Hochwasser zurück geht. Das ist nicht weiter schlimm, da in der Regel die Feuerwehr sowieso den Keller auspumpen muss. Über den Abfluss würde es zu lange dauern.
  • Die automatischen Hebeanlagen haben nach der Überschwemmung versagt, wenn die gesamte elektrische Anlage im Keller überschwemmt wurde. Man sollte eine Möglichkeit haben, die Anlage über Notstrom zu versorgen, wenn die Hausanlage nicht mehr funktioniert. Man führt den Anschluss für die Hebeanlage z.B. nach oben und von dort wieder in den Keller.

Kategorien: Überschwemmung
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